Kleine Aufmerksamkeit, große Wirkung:
Ein persönliches Geschenk zum Jahresende ist eine schöne Geste der Wertschätzung. Doch im Geschäftsalltag gilt: Auch kleine Geschenke können steuerliche Folgen haben – deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf die Grenzen.
Die 50-Euro-Regel (seit 2024):
Geschenke an Geschäftspartner:innen oder Kund:innen dürfen bis zu 50 Euro netto pro Jahr und Person kosten, damit sie als Betriebsausgabe absetzbar sind.
Wichtig: Diese Grenze gilt inklusive Verpackung und Versand – und pro Empfänger, nicht pro Firma.
Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag – wird sie auch nur um einen Cent überschritten, entfällt der Steuerabzug komplett.
Kein Bargeld, keine Gutscheine:
Reine Geldgeschenke oder Gutscheine, die wie Bargeld einsetzbar sind, gelten nicht als absetzbar.
Besser: Kleine Sachgeschenke mit persönlichem Bezug – etwa ein hochwertiger Tee, ein Notizbuch oder etwas, das zu Ihrer Tätigkeit passt.
Dokumentation nicht vergessen:
Notieren Sie, wer was bekommen hat – das ist wichtig für Ihr Steuerbüro.
Eine einfache Liste mit Name, Datum, Geschenk und Betrag reicht völlig aus.

Fazit:
Kleine Geschenke sind erlaubt – solange sie angemessen und gut dokumentiert sind.
So verbinden Sie Wertschätzung mit steuerlicher Sicherheit, ohne dass das Finanzamt die Freude schmälert.
